Nur wenn Ihr Tier eindeutig identifiziert werden kann, sind Sie als BesitzerIn eruierbar und können informiert werden, wenn Ihr Tier gefunden wird. Halsbänder mit Hundemarken können verloren gehen, Tätowierungen sind oft schlecht lesbar.

Mittel der Wahl ist die Tierkennzeichnung per Microchip. Dabei wird ein reiskorngroßer Mikrochip unter die Haut des Tieres implantiert. Der Vorgang ist mit einer Impfung vergleichbar und mehr oder minder schmerzlos. Ich bin immer wieder überrascht, wie tapfer unsere Patienten diese Prozedur über sich ergehn lassen.

 Jeder Chip hat eine eindeutige Nummer, die mittels Lesegerät ausgelesen werden kann. Mit dem Chippen ist der Eintrag der Chipnummer und der dazugehörigen Besitzerdaten in eine Tier-Registrierungsdatenbank verbunden. Nur so kann die Verbindung zwischen dem aufgefundenen Tier und dessen BesitzerIn hergestellt werden.

Die Kennzeichnung ist für Hunde generell verpflichtend, für Katzen und Frettchen nur für den Grenzübertritt. Ich möchte aber hier zu bedenken geben, daß gerade Katzen oftmals nicht den Weg nach Hause finden und im Tierheim landen. Ein Chip würde diesen Aufenthalt doch erheblich verkürzen.